Neue arbeitsrechtliche Regelungen ab 01. August
Bis zum 1. August 2022 muss Deutschland die "EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen" (EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) umsetzen. Der Bundestag hat das geänderte Nachweisgesetz (NachwG) am 23. Juni 2022 verabschiedet.
Die Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch weitere Gesetze, wie etwa das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geändert werden.
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