Neue arbeitsrechtliche Regelungen ab 01. August

Bis zum 1. August 2022 muss Deutschland die "EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen" (EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) umsetzen. Der Bundestag hat das geänderte Nachweisgesetz (NachwG) am 23. Juni 2022 verabschiedet.

Die Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch weitere Gesetze, wie etwa das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geändert werden.

Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten der Arbeitgeber ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben zu beachten und müssen künftig noch mehr Informationen und Dokumentationen vornehmen. Tun sie dies nicht, drohen Geldbußen bis zu 2.000,00 Euro.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wesentlichen Neuregelungen im Nachweisgesetz hier zusammengefasst.

Darüber hinaus hat der ZDH zwei Handlungshilfen erarbeitet, die bei der Umsetzung der anstehenden Neuregelungen unterstützen sollen:

Handlungshilfe Praxis Nachweisgesetz

Neue Begründungspflichten mit Checkliste