Newsletter No 108


Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite "bundesregierung.de" ...

Stellungnahme des ZDH zum Bundesprogramm ...

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz wurde in der am 22. Januar 2020 vorgelegten Fassung ..., welche durch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates am 6. Februar 2020 geändert ... und durch den Bundestags-Wirtschaftsausschuss am 17. Juni 2020 mit einigen weiteren Änderungen empfohlen wurde ..., beschlossen.

Zu dieser noch nicht in einen einheitlichen Gesetzestext gegossenen Beschlussfassung, welche sich aus den genannten drei Unterlagen zusammensetzt, wird der Bundesrat voraussichtlich am 3. Juli 2020 unterrichtet.

Anschließend kann das Gesetz der Bundesregierung zur Gegenzeichnung zugeleitet und abschließend dem Bundespräsidenten zur Zeichnung vorgelegt werden. Es kann damit gerechnet werden, dass das Gesetz frühestens am 1.Oktober 2020, d. h. drei Monate nach dessen Verkündung, in Kraft tritt.

Festgestellt werden kann bereits jetzt - vor der noch durchzuführenden Gesamtbewertung - dass sich das Gesetz auf einem mittlerweile guten und für das Handwerk in weiten Teilen erfreulichen Weg befindet (Quelle: ZDH).

Bundesumweltministerium will Handel mit illegalen Kältemitteln unterbinden

Kälteanlagenbauer sollten sehr genau darauf achten, aus welchen Quellen sie ihre Kältemittel beziehen, denn mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium dem seit einigen Jahren florierenden Handel mit illegalen Kältemitteln einen Riegel vorschieben. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Kälte-Klima-Fachunternehmen verpflichtet, ihren Kunden gegenüber, einen schriftlichen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels zu führen.

Am 26. Mai hat das Bundesumweltministerium den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen" veröffentlicht. In diesem Gesetz geht es darum, durch geeignete Maßnahmen den Handel mit illegalen Kältemitteln zu unterbinden, die nicht der Quotenregelung der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen.

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