Newsletter No 78


Modelle für eine CO2-Bepreisung: Varianten und Bewertungen

In der Wissenschaft wird bereits seit mehreren Jahren darüber diskutiert, ob dadurch, dass für die Emission von CO₂ und anderen Treibhausgasen ein spezifischer Preis gezahlt werden muss, Deutschland seine Klimaschutzziele - insbesondere die Reduktionsziele bei den Treibhausgaben - besser als bisher erfüllen kann. Im Europäischen Emissionshandels-System (ETS) und damit in den Bereichen Stromerzeugung und Großindustrie werden Emissionen bereits mit einem Preis versehen. In den Nicht-ETS-Bereichen (vornehmlich Gewerbe, Gebäude, Mobilität und Landwirtschaft) ist dies bisher nicht der Fall. Auf diesen Nicht-ETS-Bereich beziehen sich die einschlägigen Bepreisungsvorschläge.

Auch in der Politik und der interessierten Öffentlichkeit hat dieses Thema zwischenzeitlich hohe Aufmerksamkeit gewonnen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Deutschland im Nicht-ETS-Bereich weder bis zum jetzigen Zeitpunkt noch in absehbarer Zukunft die europarechtlich gesetzten Reduktionsziele wird erreichen können. Dies wiederum ist ab 2020 mit von Deutschland zu zahlenden Strafen verbunden.
In der Diskussion stehen - nicht immer deutlich voneinander abgegrenzt - unterschiedliche Formen einer CO2-Bepreisung: von der Einführung eines Handelssystems für Emissionszertifikate auch im Nicht-ETS-Bereich über eine (unmittelbar zweckgebundene) CO2-Abgabe bis hin zu einer CO2-Steuer, die als Steuer grundsätzlich nicht zweckgebunden ausgestaltet werden kann.
Die einzelnen Modellvarianten haben jeweils spezifische Vorteile, jedoch stets auch spezifische Nachteile.

In dem angefügten Papier werden Kriterien zur Beurteilung der unterschiedlichen Bepreisungsmodelle benannt und - gerade auch vor dem Hintergrund etwaiger Betroffenheit der Handwerksunternehmen - dargelegt. (Quelle: ZDH)

Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister hat übrigens in der angesprochenen „Arbeitsgruppe CO2-Bepreisung“ mitgewirkt.

vollständiges Rundschreiben des ZDH

Bewertungspapier

ZDH-Stellungnahme zum Thema "Meisterpflicht"

Der ZDH hat zur Anhörung im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 26. Juni 2019 zum Thema "Meisterpflicht" eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme wurde am 21. Juni 2019 dem Ausschusssekretariat zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme des ZDH

Handwerk fordert mutige Maßnahmen beim Bürokratieabbau

Zum Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung der besseren Rechtsetzung erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Holger Schwannecke:

„Die Bundesregierung stellt sich selbst in ihrem Jahresbericht ein gutes Zeugnis aus. Die ausgewiesenen Erfolge beim Bürokratieabbau nehmen Handwerksbetriebe jedoch kaum wahr. Fakt ist, die Bemühungen der Bundesregierung kommen in der Praxis zu wenig an..."

ZDH-aktuell zum Thema

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