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Newsletter No 138

Datum: 15.03.2021


EuGH formuliert Vorgaben zur Einordnung von Bereitschaftsdiensten in Form von Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Übt ein Arbeitnehmer Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft aus, sind diese Zeiten nur dann in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen dazu führen, dass er währenddessen in den Gestaltungsmöglichkeiten seiner Freizeit ganz erheblich beeinträchtig wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Vorlageverfahren am 9. März 2021(Az.: C-344/19 und C-580/19). Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen könne, seien unerheblich.

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Freistaat Sachsen: Innovative Plattform fördert Forschung, Entwicklung und Bildung im Bereich der Kälte- und Klimatechnik

Mit insgesamt 15 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau einer »Forschungsplattform Kälte- und Energietechnik« durch die Technische Universität Chemnitz, das Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Dresden sowie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE Freiburg in Reichenbach im Vogtland.

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Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert und auch einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen.

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Relaunch der Webseite "Handwerk.de"

Nach umfangreicher Überarbeitung ist nun die Webseite www.handwerk.de ... an den Start gegangen, ein Blick darauf lohnt sich.

Neben vielen Information und einer Suchfunktion zu den verschiedenen Handwerksberufen findet sich das umfangreiche Werbemittelangebot zur Handwerkskampange. Hier ist es möglich Werbemittel im Look der erfolgreichen Kampagne zu bestellen oder auch für den eigenen Betrieb zu individualisieren. So lässt sich diese Kampagne mit hohem Wiedererkennungswert auch für das eigene Unternehmen nutzen.

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...



Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

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Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

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Newsletter No 194
Datum: 07.02.2024

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