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Newsletter No 123

Datum: 29.10.2020

Corona-Pandemie: Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Oktober 2020

Der ZDH informiert über die Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Oktober 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und gibt eine erste Bewertung unter handwerkspolitischen Gesichtspunkten. Begrüßt wird vom ZDH insbesondere die ausdrückliche Klarstellung, dass Handwerksbetriebe ihrer Tätigkeit auch in dieser Phase eines sog. "Teil-Lockdowns" weiter nachgehen können.

Rundschreiben des ZDH vom 29. Oktober 2020 ...

Abschlussdokument der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 ...

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. In der Mindestlohnanpassungsverordnung hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Entscheidung umgesetzt (vgl. Rundschreiben 140/20 vom 10. September 2020).

Nun hat das Bundeskabinett am 28. Oktober 2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab dem 1. Januar 2022 auf 10,45 Euro je Zeitstunde. (Quelle: ZDH)

Ausbildungssicherung muss schon jetzt über reine Pandemiebewältigung hinausgehen

Zur Veröffentlichung der Arbeitsmarkt- und Ausbildungszahlen durch die Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "... Um die duale Ausbildung langfristig gerade auch für Kleinst- und Kleinbetriebe des Handwerks attraktiv zu erhalten, brauchen wir - unabhängig von der aktuellen Krisensituation - Entlastungen bei den Ausbildungskosten. Ausbildungsbetriebe im Handwerk tragen mittlerweile rund 60 Prozent der Kosten der überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU), die ein wesentlicher Bestandteil einer handwerklichen Ausbildung ist, und das, obwohl eine "Drittelfinanzierung" jeweils durch Bund, Land und Betrieb vorgesehen ist.

Um Betriebe zu entlasten, müssen die Zuschüsse des Bundes und der Länder schrittweise an eine Drittelfinanzierung angepasst werden ..."

zdh-aktuell zum Thema ...

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