Es gehört zur guten Tradition im Kälteanlagenbauerhandwerk, dass die besten Auszubildenden sich in jedem Jahr beim Bundesleistungswettbewerb (BLW) treffen, um dort den besten Kälteanlagenbauer-Nachwuchs des Jahres zu ermitteln.
Teilnehmen können die jeweiligen Landessieger bis zu einem Höchstalter von grundsätzlich 23 Jahren. Veranstalter des BLW ist der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV).
Hier finden sie die PDF eines aktuellen Sonderdrucks zum BLW, der bei der KK (DIE KÄLTE + Klimatechnik) erschienen ist. Sie können den Sonderdruck kostenfrei über unsere Geschäftsstelle beziehen.
Der Bundesleistungswettbewerb wird dieses Jahr wieder im Rahmen der Chillventa stattfinden.
Der Bundestag hat am 10. Juni 2016 in Erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht beraten. Hierzu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: "Der Bundestag muss der Haftungsfalle für Handwerker endgültig ein Ende setzen und die Gewährleistungsregeln rechtssicher ausgestalten. Der Gesetzentwurf verfolgt die richtigen Ansätze, ist aber in zentralen Punkten zu ergänzen.
Die Reform muss für alle Fälle gelten, in denen fehlerhaftes Material von Handwerkern verarbeitet wird. Es greift zu kurz, dass nur solche Handwerker erfasst werden, die mangelhafte Produkte in ein Gebäude oder ein Kfz einbauen. Bei Schreinern, Malern, Raumausstattern und Schneidern etwa ist die Sachlage identisch und eine Haftung für fremdverursachte Materialfehler ebenso unfair. Der Gesetzentwurf ist auch beim Schutz von kleinen Betrieben vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen nachzubessern. Handwerkern ist in der Praxis nicht geholfen, wenn marktmächtige Unternehmen die gesetzlichen Ansprüche von Handwerkern vertraglich ausschließen können.
Kleine Betriebe brauchen rechtliche Sicherheit. Wir fordern daher einen ausdrücklichen AGB-Schutz im Gesetz. Der Koalitionsvertrag formuliert das Ziel der Reform klar und deutlich. Was dem Gesetzentwurf zur Erreichung dieses Ziels fehlt, bringt der Bundesrat mit seiner Kritik auf den Punkt. Der Bundestag ist aufgerufen, die Forderungen des Bundesrats und des verarbeitenden Mittelstands aufzugreifen und entsprechende Änderungen vorzunehmen."
Der BIV wird sich hier weiter für die berechtigten Belange des Handwerks einsetzen und Sie fortlaufend über die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden halten.
In diesem Zusammenhang lesen Sie bitte auch:
Zur Zeit bekennt sich unsere Bundsregierung noch zur dualen Ausbildung und zur Meisterprüfung als Vorraussetzung zur Selbstständigkeit, aber im nächsten Jahr sind schon wieder Wahlen! Was kommt dann? In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei Artikel im CCI-Branchenticker vom 3. Juni 2016 hinweisen: direkter Link zum Artikel 1 bei der CCI direkter Link zum Artikel 2 bei der CCI
Mit dem MeinAuto Vorteilsclub hat der BIV einen neuen Kooperationspartner für den Neuwagenkauf zu Sonderkonditionen gewinnen können.
Über den Vorteilsclub, der über Ihren BIV-Mitgliedsbereich zugänglich ist, können BIV-Mitglieder und deren Mitarbeiter jetzt Neuwagen fast aller Marken mit Nachlässen von bis zu 40% über deutsche Autohäuser beziehen.
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Im BIV-Newsletter No 25 hatten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit dem Vorteilsclub vorgestellt.
Die Handwerkskammer Stuttgart stellt auf ihrer Webseite einen App-Atlas für das Handwerk vor.
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Der App-Atlas ist für iPhones und für Android-Geräte verfügbar.
Weitere Informationen ...
Am 15. April 2016 fand unter großer Beteiligung nach dem Ausbildertreffen die Vollversammlung der Landesinnung Kälte-Klimatechnik Niedersachsen/Sachsen-Anhalt statt.
Die Geschäftsführerin Iris Wolf-Bormann dankt allen Beteiligten herzlich für die rege Teilnahme, den Austausch und die vielen guten persönlichen Kontakte und Gespräche.
Zur Pressemeldung der Innung ...
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ISBN: 978-3-8007-3935-6
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ISBN: 978-3-922420-48-4