Newsletter No 127

Datum: 03.12.2020

Nachwuchskampagne "Der coolste Job der Welt" startet in Social Media durch

Mit einer spritzigen Social Media Präsenz in Instagram und Facebook stärkt die Nachwuchskampagne "Der coolste Job der Welt" den Dialog mit jungen Azubis, die sie als authentischen Kern der Social Media-Community dringend braucht. Die Kampagne soll Realschülern und Abiturienten, Quereinsteigern und Jobinteressenten und natürlich den Etablierten ein dialogorientiertes digitales Zuhause und eine Basis für den Erfahrungs- und Informationsaustausch bieten.

Der Kampagne geht es nicht um vordergründige Effekthascherei, sondern immer um die weiterführende Information. Die Motive sind Lockvogel für Information, die wir dann in unseren Texten präsentieren. Locker und lässig formuliert, in der typischen "Der coolste Job der Welt"-Tonalität. Wir haben was zu sagen - und zeichnen so ein interessantes Bild unserer Branche. Gleichzeitig wollen wir durch unsere Aktivitäten den Zusammenhalt in der Kältetechnik-Welt stärken und die gemeinsame Identität fördern.

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Verlängerung der Sonderregelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit

Der Bundestag hat am 26. November 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG) verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich zu Januar 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die coronabedingten Sonderregelungen zu Pflegezeit (§ 9 PflegeZG) und Familienpflegezeit (§ 16 FPflZG) über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert.

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Dezember-Highlights im MeinAuto Vorteilsclub

Mit dem MeinAuto Vorteilsclub hat der BIV einen Kooperationspartner für den Neuwagenkauf zu Sonderkonditionen gewinnen können.

Über den Vorteilsclub, der über Ihren BIV-Mitgliedsbereich zugänglich ist, können BIV-Mitglieder und deren Mitarbeiter jetzt Neuwagen fast aller Marken mit Nachlässen von bis zu 40% über deutsche Autohäuser beziehen.

Hier finden Sie die speziellen Angebote im Dezember ...

Im BIV-Newsletter No 25 hatten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit dem Vorteilsclub vorgestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...


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