Newsletter No 70

Datum: 17.01.2019

Illegaler Kältemittelhandel

Die hohen Preise einiger F-Gase verleiten aktuell auch zum illegalen Handel mit diesen Stoffen. So kommt es nicht selten vor, dass Fachbetriebe bei Kunden eintreffen und dieser das Kältemittel bereits „viel günstiger“ über einen meist ausländischen Internet-Shop beschafft hat. Einmal davon abgesehen, dass hinsichtlich der Gewährleistung dringend davon abzuraten ist, Kältemittel, über deren Zusammensetzung man sich in letzter Konsequenz nicht sicher sein kann, in eine Anlage einzufüllen, sind diese „sehr viel günstigeren“ Kältemittel möglicherweise auch an der Erfassung durch das Quotensystem vorbeigegangen.

Damit wir zum einen eine bessere Übersicht über solch illegalen Handel mit F-Gasen bekommen, um mit diesen Informationen den politischen Druck auf die Aufsichtsbehörden zu erhöhen, zum anderen aber auch, um gegen die Verantwortlichen direkt vorzugehen, bittet der ZVKKW darum, alle Vorfälle dieser Art zu melden.

Bitte sammeln Sie alle relevanten Informationen, Daten und Beweise und geben Sie diese weiter, wenn Sie den dringenden Verdacht haben, dass es sich um Kältemittel aus zweifelhaften Quellen handelt, das entweder nicht den Spezifikationen entspricht (sprich gepanscht ist) oder ohne Erfassung durch das Quotensystem gemäß F-Gase-Verordnung importiert wurde:

Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V. - ZVKKW -
Kaiser-Friedrich-Straße
753113 Bonn

Tel. 0228/243388-29
Fax 0228/243388-20
E-Mail: info@zvkkw.de

Unterstützt wird dieser Aufruf auch durch den BIV und den VDKF. Langfristig ist geplant, die Ergebnisse gemeinsam über die „Bonner Stimme“ an die Politik heranzutragen.

 

4. Workshop „Supersmart“

Am 5. Februar 2019 findet in Maintal der 4. Workshop "Supersmart" statt.

Das Treffen startet um 9:30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück in der Kantine der Bundesfachschule. Workshop-Beginn ist um 10:00 Uhr, das voraussichtliche Ende gegen 17:00 Uhr.

Gemeinsames Ziel ist es, den Wandel in der Kälte- und Klimatechnik für das Kälteanlagenbauer-Handwerk erfolgreich zu gestalten! Die Mitarbeit weiterer Teilnehmer/Innen ist ausdrücklich erwünscht. Jeder weitere neue Teilnehmer bei Supersmart ist als gleichwertiges Mitglied des Netzwerkes herzlich willkommen!

Weitere Informationen:

Einladung ...

Ablauf ...

Anmeldung ...

 

Ablehnung des Tachographen-Berichts

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (TRAN) hat am 10. Januar 2019 den Berichtsentwurf des Niederländers Wim Van de Camp (EVP) zu „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ (u.a. Digitaler Tachograph) erneut abgelehnt.

Das Plenum hatte den ersten Berichtsentwurf bereits im Juli 2018 in den Verkehrsausschuss zurücküberwiesen. Der Bericht zur Entsendung von Kraftfahrern wurde ebenfalls abgelehnt.

Lediglich der Bericht zum Marktzugang von Kraftverkehrsunternehmern von Ismael Ertug (S&D) erhielt eine Mehrheit. Die genannten Dossiers gelten aufgrund zahlreicher bürokratischer Bestimmungen für Lkw-Fahrer im Transportgewerbe als höchst umstritten.

Nähere Informationen können Sie dem beigefügten Schreiben des ZDH entnehmen.

 

Kälterichtlinie des BMU

Zum 1. Januar 2019 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in Kraft getreten.

Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.

Das Förderprogramm ist ein Baustein der Nationalen Klimaschutzinitiative und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht: Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Damit setzt die Bundesregierung das Ziel des Übereinkommens von Paris um, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mittelfristiges Ziel ist das Senken der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990.

Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden. Deshalb fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik durch Investitionszuschüsse.

Weitere Infos zum Thema:

Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 19. Dezember 2018 ...

Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ...

Bearbeitung der Förderanträge: Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ...

 

Januar-Highlights im MeinAuto Vorteilsclub

Mit dem MeinAuto Vorteilsclub hat der BIV einen neuen Kooperationspartner für den Neuwagenkauf zu Sonderkonditionen gewinnen können. Über den Vorteilsclub, der über Ihren BIV-Mitgliedsbereich zugänglich ist, können BIV-Mitglieder und deren Mitarbeiter jetzt Neuwagen fast aller Marken mit Nachlässen von bis zu 40% über deutsche Autohäuser beziehen.

Hier finden Sie die speziellen Angebote im Januar ...

Im BIV-Newsletter No 25 hatten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit dem Vorteilsclub vorgestellt.

 

Überblick über Änderungen im Arbeitsrecht

Zum Jahresanfang 2019 sind verschiedene Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht in Kraft getretenen, deren Inhalt der ZDH im Folgenden kurz zusammengefasst hat.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des ZDH vom 9. Januar 2019.

 

Aktualisierter ZDH-Flyer zum gesetzlichen Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit diesem Zeitpunkt ist nicht nur die damals erstmalig festgesetzte gesetzliche Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro (brutto) pro Zeitstunde gestiegen.

Mittlerweile sind auch die aus dem Mindestlohngesetz resultierenden Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auf dem Verordnungswege konkretisiert worden. Darüber hinaus sind seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung zahlreiche Klarstellungen etwa in Bezug auf die Zusammensetzung des gesetzlichen Mindestlohnes erfolgt.

Aus diesem Grund hat der ZDH den Flyer „Der gesetzliche Mindestlohn“ aktualisiert und neu aufgelegt.

 

Norddeutschen Kälte-Fachtage“ (NKF-Tage) 15. + 16. Februar 2019

Die Norddeutschen Kälte-Fachtage bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich in komprimierter Form über die Themen zu informieren, die unsere Branche derzeit beschäftigen.

Hier haben Betriebsinhaber, Betriebsleiter und auch unsere Anwender die Möglichkeit, ihren Wissensstand zu aktualisieren. Verbinden Sie Nützliches mit dem Notwendigen und nutzen Sie den Wissensaustausch mit Dozenten, Kolleginnen und Kollegen unserer Branche.

Tradition hat die Abendveranstaltung mit gutem Essen und angeregten Gesprächen.

Anschreiben und Anmeldung

Programm

 

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...  


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