Newsletter No 07

Datum: 15.05.2014

ALLGEMEINES

BIV unterstützt Resolution des ZDH - Deutsche Meister. Starkes Europa

Auf europäischer Ebene lobt man zwar einerseits das duale Ausbildungssystem im deutschen Handwerk als Garant für eine qualifizierte und hochwertige Ausbildung, sieht darin aber auch Hemmnisse, um insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit in anderen Ländern Europas entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der letzten ZDH-Vollversammlung am 13. März 2014 in München eine Resolution "Deutsche Meister. Starkes Europa." verabschiedet, die wir als Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks ausdrücklich unterstützen. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die weitere inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Diskussion um den Themenkomplex „duales Berufsbildungssystem – qualifikationsgebundener Berufszugang“.

Die vollständige Meldung finden Sie hier: ...

Die Innung für Kälte- und Klimatechnik Rheinland-Pfalz zu Besuch in Dresden

 

Die Firma compact-Kältetechnik hatte die Innungsmitglieder zu einer Werksbesichtigung eingeladen.

Der Besuch fand in der Zeit vom 03. – 06. April 2014 statt.

Die vollständige Meldung finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter der Rubrik "Mitteilungen der Innungen".

BIV-Mitgliederbereich ...

 

Meisterausbildung zum Kälteanlagenbauer in Dortmund

 

Die Innung für Kälte-Klima-Technik für den Handwerkskammerbezirk Dortmund startet am 04. Oktober 2014 einen neuen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung zum Kälteanlagenbauer. Die Vorbereitungskurse werden in Teilzeitform angeboten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Erhalt des Arbeitsplatzes, kein Verdienstausfall, Kosten nur für den Vorbereitungskurs zzgl. Prüfung, .... Zur Optimierung wurde die bisherige Kursdauer von 24 Monate auf 14 Monate reduziert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Innung Dortmund.

 

RECHT & TECHNIK

EnEV 2014 als Volltext

Am 01. Mai 2014 trat offiziell die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.

Die EnEV-2014-Novelle (Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013) wurde bereits am 16. Oktober 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Damit konnte man allerdings bisher nicht sinnvoll arbeiten.

Erschwerend kam hinzu, dass die zuständigen Bundesministerien die in Artikel 2 hinterlegte Erlaubnis zur Bekanntmachung des Wortlauts der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt bisher nicht genutzt haben – ein Umstand, der die Einarbeitung in die neue Verordnung nicht gerade erleichtert.

Seit dem 02. Mai ist nun auf dem Portal Gesetze im Internet die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 in den Verordnungstext eingepflegt.

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013...

Volltext EnEV 2014...

 

Neue Technische Regeln veröffentlicht

Es wurden eine Reihe von neuen bzw. überarbeiteten Technischen Regeln in den Bereichen Arbeitsstätten, Gefahrstoffe und Arbeitsmedizin veröffentlicht.

In der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" wurde der Anhang 1.7 "Türen und Tore" eingefügt.

In der ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" wurde der Punkt 8 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" ergänzt.

In weiteren ASRn wurden formale Änderungen vorgenommen.

Alle aktuellen ASR sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingestellt.

Zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten...

Ebenfalls wurden verschiedene Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht.

TRGS 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik"

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung"

Auch die aktuellen TRGS können auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abgerufen werden.

Zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe...

 
Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet.

Die Änderungen des Verbraucherrechts treten am 13. Juni 2014 in Kraft. Um die Handwerksbetriebe über die neuen Anforderungen gezielt und adressatengerecht informieren zu können, hat der ZDH die maßgeblichen Aspekte der Reform in einem Recht Kompakt zusammengefasst. Darüber hinaus wurden die für Handwerksbetriebe maßgeblichen Informationspflichten sowie das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung als Anlagen zum Recht Kompakt erstellt. (Quelle: ZDH)

Zusamenfassung Recht Kompakt

Anlage 1

Anlage 2

 

(Durchführungs-)Verordnung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 01. Juni 2014 in Kraft

 



Am 20.11.2013 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung in der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 08.11.2013 (BR-Drs. 665/13 [Beschluss]) ergibt, beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.06.2014 in Kraft.

Nähere Informationen zu den Anzeige- und Erlaubnispflichten sowie Hinweise zu den Vollzugshilfen und den Formularen zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Service". (Quelle: ZDH)

BIV-Mitgliederbereich ...


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