Newsletter No 06

Datum: 02.04.2014

ALLGEMEINES

BIV-Delegiertenversammlung 2014 in Berlin: Ein finanziell schwieriges Jahr

Gastgeber für die diesjährige BIV-Mitgliederversammlung am 13. März in Berlin war die Innung für Kälte- und Klimatechnik Berlin-Brandenburg. Aus den insgesamt 18 Mitgliedsinnungen des BIV waren rund 40 Delegierte angereist. Als wichtigster Tagesortungspunkt wurde die angespannte Haushaltslage ausführlich erläutert und diskutiert. In einer äußert konstruktiven Atmosphäre einigte man sich auf eine zukunftsfähige Lösung, mit der die gute Arbeit des BIV im Sinne seiner Mitglieder fortgesetzt werden kann: Dies wird einerseits mit moderaten Ausgabenkürzungen erreicht, die aber andererseits auch nur deshalb so moderat ausfallen können, weil gleichzeitig eine Betragserhöhung von drei Euro pro Betrieb und Monat beschlossen wurde. „Dafür bekommt man beim Oktoberfest nicht mal eine Maß Bier“, kommentierte ein Delegierter aus dem Süden der Republik.

Bei der KK finden Sie online bereits einen ausführlichen Bericht zur Versammlung: ...

 

Zusammenarbeit BIV - Innungen

 

Im Sinne einer weiterhin bestmöglichen Unterstützung der Innungsbetriebe im Kälteanlagenbauerhandwerk leistet der BIV einen konstruktiven Beitrag zu den Frühjahrsversammlungen der Mitgliedsinnungen. Ein Vertreter des BIV nimmt an der Versammlung teil und berichtet unter einem Tagesordnungspunkt über die Aktivitäten im Jahr 2013 und die Vorhaben des BIV für 2014.

 

Bundesverdienstkreuz für Helmut Kleinehr

 

In einer kleinen Feierstunde im Handwerkskammer-Gebäude in Arnsberg wurde Herrn Helmut Kleinehr, Ehren-Obermeister der Fach-Innung für Kälte- und Klimatechnik Südwestfalen, vom Landrat des Hochsauerlandkreises, Herrn Dr. Karl Schneider, das Bundesverdienstkreuz überreicht. Helmut Kleinehr hat im Rahmen seines jahrzehntelangen, ehrenamtlichen Engagements auszeichnungswürdige Verdienste erbracht. Er führt die ihm übertragenen Ehrenämter mit Herz und Verstand aus, ist ein jederzeit zuverlässiger Ansprechpartner und sowohl menschlich als auch fachlich eine Bereicherung für jeden, der ihn kennenlernen darf. Der BIV bedankt sich bei Herrn Kleinehr für die wertvolle Unterstützung und wünscht ihm weiterhin alles Gute.

 

Rahmenvertrag Tankkarten

Das Rahmenabkommen zwischen BIV und dem euroShell-Tankkartensystem ist um die Total-Tankstellen erweitert worden.

Weitere Informationen zum Rahmenabkommen sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Service".

BIV-Mitgliederbereich ...

 

Unterstützung durch den BIV

 



Profitieren Sie von den zahlreichen Angeboten des BIV, die Ihnen den täglichen Service am Kunden erleichtern.

So können Sie mit kostengünstigen Briefumschlägen, Dichtheitsaufklebern, Anlagen-Logbüchern u.v.m. das Kälteanlagenbauerhandwerk präsentieren.

Eine Auflistung des kompletten Angebotes finden Sie im Mitgliederbereich unter der Rubrik "Werbemittelangebot".

BIV-Mitgliederbereich ...

 

Kontinuität in der Innung Dortmund

Am 27.03.2014 fand in Dortmund die Frühjahrsversammlung der Innung für Kälte- und Klimatechnik statt, zu der sich zahlreiche Mitglieder eingefunden hatten. Erstmalig wurde die Versammlung vom neuen Geschäftsführer der Innung, Dipl.-Kfm. Michael Bartilla geleitet. Neben den üblichen Regularien fand auch die Neuwahl des Vorstandes statt. Einstimmig wurde der komplette Vorstand, der sich zuvor zur Wiederwahl gestellt hatte, von den Mitgliedern im Amt bestätigt. Der alte und neue Obermeister Heribert Baumeister bedankte sich herzlich im Namen des wiedergewählten Vorstandes und versprach sich auch weiterhin für die Belange der Fachbetriebe einzusetzen.

Mahnende Worte fand Heribert Baumeister zum Thema „Zugangsbeschränkung im Handwerk“. Der Meisterbrief als Voraussetzung zur Selbstständigkeit und die duale Ausbildung müssen erhalten bleiben. Nur so lässt sich die Qualität im Handwerk hochhalten.

 

Ausweitung der Lkw-Maut belastet Handwerk

 



Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat Pläne für eine Ausweitung der Lkw-Maut bekanntgegeben. Vorgesehen ist eine Ausdehnung der streckenabhängigen Gebühr auf Fahrzeuge zwischen 7, 5 bis 12 Tonnen und eine Einbeziehung weiterer Teile des Bundesstraßennetzes. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Holger Schwannecke: "Die vorgesehene Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge zwischen 7, 5 und 12 Tonnen lehnen wir ab. Sie wird erhebliche Belastungen für den gewerblichen Mittelstand außerhalb des Transportgewerbes nach sich ziehen. Die Betriebe des Handwerks würden durch die teuren streckenbezogenen Mautgebühren und den notwendigen Einbau von Erfassungsgeräten überproportional zur Kasse gebeten. Dabei wird der Fuhrpark in der Regel nur auf regionalen Kurzstrecken eingesetzt. Wie alle Fahrzeughalter tragen auch die Handwerksbetriebe bereits über Mineralölsteuer und KFZ-Steuer ihren Teil zum Erhalt des Straßennetzes bei. Durch die Ausweitung der Tonnagegrenze würde das regional agierende mittelständische Gewerbe zusätzlich in die Finanzierung der Kosten des Güterfernverkehres einbezogen. (Quelle: ZDH)

 

RECHT & TECHNIK

 

Revision der F-Gase-Verordnung

Am Mittwoch, den 12.03.2014, fand um die Mittagszeit im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur F-Gase-Verordnung statt. Eine große Mehrheit stimmte dem Kompromisstext zu und folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses. 644 Abgeordnete befürworteten den Vorschlag, 19 waren dagegen und 16 enthielten sich. Nun soll voraussichtlich am am 14. April noch der Ministerrat der Mitgliedsstaaten über den Vorschlag abstimmen, was jedoch als reine Formsache gilt. Damit tritt die Verordnung wahrscheinlich ab 1. Januar 2015 in Kraft.

Im der beiliegenden Zusammenfassung finden Sie einige wichtige Hinweise mit einer ersten Einschätzung zum künftigen Trend.

Zusammenfassung ...

Deutsche Version ...

Englische Version ...

 

Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen

Künftig nur noch mit Registriernummer gültig

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ab diesem Termin müssen gemäß § 26 der EnEV für alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen Registriernummern beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt werden. Der Aussteller muss die zugeteilte Registriernummer auf dem Ausweis bzw. Bericht eintragen. Auf einer eigenständigen Website des DIBt können Aussteller ab dem 1. April 2014 zunächst einen Account anlegen. Über diesen Account können sie dann ab dem 1. Mai 2014 die Registriernummern beantragen. Das Anlegen des Accounts ist gebührenfrei. Die Gebühr für eine Registriernummer beträgt zwischen 1 und 10 Euro und kann über ein elektronisches Zahlungssystem entrichtet werden. (Quelle: Bayerische Ingenieurkammer-Bau)

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: ...

Informationen 1 ...

Informationen 2 ...

 

LITERATUR & NORMEN

 

Neuerscheinung VDE Verlag

 



Besonders praxisnah aufbereitet führt dieses Lehrbuch den angehenden Kälteanlagenbauer in die Kältetechnik ein. Er erläutert zunächst die Grundlagen wie Aufbau der Materie, Wärmeenergie, Mischungsregeln, Druck, Energie, Allgemeine Gasgesetze und die Hauptsätze der Thermodynamik. In den folgenden Kapiteln werden dann der Kältekreislauf, der Wärmeaustausch, die Kältemittel-Einspritzung sowie Rohrleitungen an Kälteanlagen betrachtet. Großen Wert legt der Autor auf eine klare Darstellung mit nachvollziehbaren mathematischen Berechnungen. Ergänzende Übungsaufgaben unterstützen die Verständlichkeit und machen das Werk zu einem idealen Lehrbuch auch für das Selbststudium. Für die fünfte Auflage wurde der Band völlig neu bearbeitet und erweitert. So finden sich in der neuen Auflage jetzt wichtige Ergänzungen, etwa zu Energietechnik und Energieeinsparung, zu Kältemitteln und ihren Auswirkungen auf die Umwelt, aber auch zu neuen Komponenten und Maschinenbauteilen. Auch Kapitel 10, der Anhang mit Verzeichnissen der Größen und Einheiten, Tabellen und Diagrammen sowie einem Übungsteil mit Aufgaben und Lösungen, wurde erweitert und aktualisiert. (Quelle VDE Verlag)

Reisner, Klaus
Fachwissen Kältetechnik
ISBN 978-3-8007-3389-7

nähere Infos ...

 

Neues aus dem Normenwerk

VDI 6022 Blatt 4.1:2014-03
Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität - Nachweisverfahren zur Qualifizierung in Schulungskategorie A und Schulungskategorie B.

Die in deutsch-englischer Fassung erschienene Richtlinie ergänzt die Richtlinie VDI 6022 Blatt 4 um ein vereinfachtes Verfahren für den Nachweis der Qualifizierung in den Kategorien A und B nach VDI 6022. Für den in VDI 6022 Blatt 4 eingeführten VDI-Ausweis "Lufthygiene" werden die Eingangsvoraussetzungen und die Ausstellung der Ausweise geregelt.


Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 194
Datum: 07.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]