Neue Regelungen im Verpackungsgesetz seit dem 1. Juli 2022 - auch Handwerksbetriebe sind betroffen
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 3. Juli 2021 treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten diverse gesetzliche Änderungen in Kraft. Vor allem fürs Handwerk relevante Änderungen wurden zum 1. Juli 2022 wirksam. Seitdem müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen.
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