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BIV empfiehlt die Führung eines digitalen Berichtsheftes



Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, das Berichtsheft auch elektronisch zu führen. Hierzu muss im Ausbildungsvertrag seit 2017 zwingend angegeben werden, ob die Nachweise schriftlich oder elektronisch geführt werden. Von der elektronischen Berichtsheftführung wurde bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Da jedoch die Vorteile unserer Ansicht nach deutlich überwiegen, hat die Mitgliederversammlung des BIV mit großer Mehrheit beschlossen, eine branchenspezifische Lösung zu empfehlen.

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