Newsletter No 188

Datum: 10.08.2023


Handwerkszählung

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat vor einiger Zeit die Daten für die Handwerkszählung 2020 veröffentlicht. Die Tabelle zeigt die Verteilung der Unternehmen in unserem Gewerk nach Größe und deren Umsätze. Die Differenz zu der höheren Anzahl von Rolleneintragungen lässt sich durch die Erhebungsmethode erklären: Die Handwerksunternehmen für diese Statistik müssen im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 22 000 Euro erzielen und/oder kumuliert über die zwölf Monate des Berichtsjahres über mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) bzw. mindestens zwölf geringfügig entlohnte Beschäftigte verfügen.

 

Knapp 40.000 Beschäftigte mit einem Jahresumsatz von über 6,5 Mrd. Euro deuten die Bedeutung unserer Branche an. Im Schnitt beschäftigen unsere Betriebe 16,3 Mitarbeiter (Platz 14 über alle Gewerke, Platz 1 bei den Ausbauhandwerken). Vergleicht man die Umsätze pro Mitarbeiter und pro Unternehmen mit anderen Handwerksbranchen, so wird die Bedeutung noch deutlicher: Ein Umsatz von 167.469 Euro pro Mitarbeiter bedeutet Platz 11 aller Handwerke und Platz 1 bei den Ausbauhandwerken. Beim Umsatz je Unternehmen (2.727.780 Euro) ist es sogar Platz 8 aller Handwerke und ebenfalls Platz 1 bei den Ausbauhandwerken. Damit korreliert eine andere Kennzahl. Bei der Anzahl der geringfügig Beschäftigten rangiert unser Handwerk auf dem drittletzten Platz. Nur 5,2 Prozent (2.038) aller Beschäftigten sind geringfügig beschäftigt. Damit lässt sich feststellen, dass unsere Branche ein bedeutender Beschäftigungsmotor ist, der noch viele qualifizierte helfende Hände gebrauchen kann.

Erneute Betriebsbefragung

Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Handwerksbetriebe bleiben weiterhin vielfältig. Hohe Energie- und Beschaffungskosten, Lieferengpässe, die hohe Verbraucherpreisinflation sowie ein insgesamt stagnierendes gesamtwirtschaftliches Umfeld (insbesondere in der Baubranche) sind weiterhin maßgebliche Belastungsfaktoren. Um eine aktuelle Einschätzung dazu von den Handwerksbetrieben zu erhalten, plant unser Dachverband ZDH eine weitere Betriebsbefragung, deren Ergebnisse für die weitere politische Arbeit verwandt werden soll.

Die über diesen Link erreichbare Umfrage wird vom 21. bis zum 28. August als reine Online-Umfrage durchgeführt. Wir bitten um eine zahlreiche Teilnahme, damit auch die Sicht unseres Gewerkes zum Tragen kommt.

Halbierung des Wärmepumpenabsatzes

Die Verunsicherung durch die Diskussion der Energiewende im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat nun auch sichtbare Folgen für den Wärmepumpenmarkt. Im ersten Halbjahr des Vorjahres wurden laut BAFA 97.766 Förderanträge für Wärmepumpen gestellt, was am Ende zu einem Absatz von 236.000 Wärmepumpen im Jahr 2022 führte. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es nur 48.804 Anträge. Dafür hat der Absatz von Öl- und Gasthermen wieder spürbar zugenommen und somit wurde das Gegenteil dessen erreicht, was man sich versprochen hatte. Der geplante Absatz von 350.000 Wärmepumpen in diesem Jahr ist damit in weite Ferne gerückt.

Die aktuell diskutierte Förderkulisse (sh. Tabelle vom Bundesverband Wärmepumpe) kann zu unterschiedlichen Ergebnissen je nach Fall führen, so dass die Förderhöhe in einem Fall höher wäre als bisher, u.U. aber in einem anderen Fall auch niedriger ausfallen kann.

Neues von unseren Kooperationspartnern

Unser Rahmenvertragspartner mateco, Vermieter von Arbeitsbühnen, spendet zu seinem 50jährigen Betriebsjubiläum im Zeitraum von August bis Oktober 2023 je 3 Euro pro getätigte Anmietung an den gemeinnützigen Verein "Herzenswünsche e.V.". Ein Verein, der schwer kranken Kindern und Jugendlichen lang ersehnte Wünsche erfüllt. Wer unsere vergünstigten Konditionen nutzen will, sollte im Bestellformular unter Anmerkungen die Rahmenvertragsnummer "3025" angeben. Auf Wunsch senden wir Ihnen die für Innungsmitglieder gültige Preisliste zu. (Anfragen dazu gerne über info(at)biv-kaelte.de).

Seminare zu den technischen Regelwerken in der Kältetechnik

Im Herbst finden wieder zwei Seminare zu den technischen Regelwerken in unserem Gewerk statt. Referent Dr. Gringel wird an zwei Terminen relevante Fragen klären, etwa zur F-Gas-Verordnung und zu PFAS, aber auch zur DIN EN 378, zur Druckgeräterichtlinie, zur Betriebssicherheitsverordnung und vielen Regelwerken mehr.

Die Seminare finden am 28. September bei der I.K.K.E. in Duisburg und am 26. Oktober in Fürholzen bei München jeweils von 10 - ca. 16:30 Uhr statt. Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen und ein Anmeldeformular.


Newsletter No 197
Datum: 25.04.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]