Newsletter No 177

Datum: 20.12.2022


Das Jahr neigt sich dem Ende zu ...

Vorstand und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks wünschen Ihnen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2023.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom 24. Dezember 2022 bis zum 02. Januar 2023 geschlossen.

Zum Jahresende gibt es dennoch Wichtiges zu berichten:

Neuer ZDH-Präsident gewählt



Jörg Dittrich, Dachdeckermeister und Handwerkskammerpräsident aus Dresden, ist am 08. Dezember bei der ZDH-Vollversammlung in Augsburg mit überwältigender Mehrheit zum neuen ZDH-Präsidenten gewählt worden, nachdem Hans-Peter Wollseifer nach drei Amtsperioden nicht mehr zur Wahl stand. Er übernimmt ab 01. Januar 2023 die Amtsgeschäfte und will sich schwerpunktmäßig u.a. um die Fachkräftesicherung kümmern und um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.

Wir danken Hans-Peter Wollseifer, der in Augsburg zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde, für neun erfolgreiche Jahre und wünschen seinem Nachfolger ein erfolgreiches Wirken zum Wohle des Deutschen Handwerks.

Ergebnisse der letzten Umfrage zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Krisensituation

In unserem Newsletter vom 24. November haben wir Sie gebeten, an der aktuellen ZDH-Umfrage zur aktuellen Krisensituation teilzunehmen.

Vielen Dank an alle Betriebe, die mitgemacht haben.

Zu den Ergebnissen der Befragung ...

Bundeskanzler Scholz empfängt die Berufe-Nationalmannschaft im Kanzleramt

Nach dem außerordentlichen Erfolg der Deutschen Berufe-Nationalmannschaft bei der diesjährigen Weltmeisterschaft der Berufe empfing Bundeskanzler Olaf Scholz als Schirmherr am 08. Dezember das Team Germany im Bundeskanzleramt. "Es gab dreimal Gold, fünfmal Silber und zweimal Bronze. Das ist besser ausgegangen als andere Wettbewerbe, an denen Deutschland jüngst teilgenommen hat", so das Statement von Olaf Scholz.

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Irreführende Werbung für Split-Klimaanlagen im Baumarkt

Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 23.05.2022 (Az.: 13 O 15/21) ist eine Werbung für mit fluorierten Treibhausgasen vorgefüllte Split-Klimaanlagen durch einen Baumarkt dann als irreführend anzusehen, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass die Installation solcher Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen muss.

Bei der durch den Baumarkt im Online-Shop angebotenen "vorgefüllten Split-Klimaanlage" handele es sich nach Auffassung des Landgerichts um eine nicht hermetisch geschlossene Einrichtung, die mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne der VO (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) befüllt sei. Aus Art. 11 Abs. 5 der F-Gase-Verordnung ergebe sich, dass eine solchermaßen "vorgefüllte Split-Klimaanlage" nur durch ein zertifiziertes Unternehmen installiert werden dürfe. Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluoriertem Treibhausgasen befüllt sind, dürften daher nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht werde, dass die Installation durch einen nach Art. 10 der Verordnung zertifizierten Unternehmer ausgeführt wird.

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Newsletter No 197
Datum: 25.04.2024

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Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

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Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

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