Seit vielen Jahren treffen sich die Obermeister der dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) angeschlossenen Innungen zu einer Herbstkonferenz. Bei diesem traditionell formlosen Treffen steht der fachliche Austausch untereinander im Vordergrund. Es werden aber auch aktuelle Themen diskutiert und Entscheidungen für die nächste Delegiertenversammlung vorbereitet. Gleichzeitig wird in den Jahren ohne Chillventa der Bundesleistungswettbewerb parallel zur Obermeistertagung ausgetragen. In diesem Jahr fanden beide Veranstaltungen in Kulmbach statt. Die Obermeister tagten bei AIT Deutschland während die besten Gesellen aus zehn Bundesländern bei Glen Dimplex ihren Bundessieger ermittelten.
Neben zahlreichen Branchenthemen diskutierten die Obermeister unter anderem über die Beteiligung an internationalen Wettbewerben wie die EuroSkills und die WoldSkills oder den Beitrag des Handwerks zur Chillventa.
Zum Abschluss der Tagung konnten sie dann den erfolgreichen Siegern des Bundesleistungswettbewerbs 2015 gratulieren:
Zum Wettbewerb und der anschließenden Siegerehrung wird es sicher noch einen ausführlichen Bericht in der Fachpresse geben. Der Bundesinnungsverband gratuliert an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern zu den rundweg hervorragenden Leistungen und bedankt sich sehr herzlich bei den Gastgebern AIT Deutschland und Glen Dimplex für die Gastfreundschaft, die Unterstützung bei den jeweiligen Veranstaltungen sowie die interessanten Informationen und Führungen vor Ort.
Zahlreiche Betreiber von kältetechnischen Einrichtungen sind sich nicht im Klaren darüber, welche geänderten oder neuen Verpflichtungen durch die überarbeitete F-Gase-Verordnung auf sie zukommen. Informieren jedoch die Fachbetriebe direkt über eventuell kürzere Intervalle für Dichtheitsprüfungen oder gar den in absehbarer Zeit notwendigen Austausch von Kältemitteln geraten sie allzu oft in Verdacht, lediglich zusätzliche Umsätze generieren zu wollen. Eine Informationsbroschüre des ZVKKW soll hier Abhilfe schaffen. Die Broschüre wird allen Fachbetrieben kostenlos zur Verfügung gestellt und kann z.B. der Korrespondenz mit den Kunden als neutrale und übergeordnete Information beigelegt werden.
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Über den demographischen Wandel wird viel geschrieben und lamentiert. Angrenzende Branchen rücken stetig näher und das Gerangel um Fachkräfte wird stärker. Die Schwierigkeiten nehmen zu, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen (und zu halten) bzw. bildungsfähige Jugendliche in die Branche zu holen. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) hat hier mit seiner Nachwuchskampagne vor Jahren schon einen ersten Schritt getan. Es ist jedoch eine große Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Kälte-Klima-Branche, dieses Problem langfristig anzugehen. Daher hatte der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) am 5. Oktober 2015 zu einem "Runden Tisch Fachkräftesicherung/-gewinnung" eingeladen.
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Wegen des am 24. September 2015 seitens des Bundesjustizministeriums (BMJV) veröffentlichten Referentenentwurfes zum Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht haben die Mitglieder des ZDH am 28. Oktober 2015 kurzfristig die weitere Vorgehensweise verabredet. Das Kälteanlagenbauerhandwerk war hierbei durch den Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) vertreten. Insbesondere die angedachten Regelungen zum Bauvertragsrecht werden vom Handwerk äußerst kritisch beurteilt. Zusammenfassend haben sich die Mitglieder des ZDH darüber verständigt, dass
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 29. September 2015 den Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet. Nachdem der Referentenentwurf im März 2015 vorgelegt wurde, hat das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) inhaltliche Nachbesserungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf belässt insbesondere die zentrale Vorschrift der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) in seiner Systematik bestehen. Anders als noch im Referentenentwurf sieht der Gesetzentwurf keine Änderungen des Tatbestands des § 133 Abs. 1 InsO vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf die mit den vormals beabsichtigten Änderungen des Tatbestands einhergehende Rechtsunsicherheit.
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