Newsletter No 29


BAFA-Förderberatung am Messestand von BIV und ZVKKW auf der Chillventa

ZVKKW und BIV bieten Handwerksbetrieben, Planern und Betreibern auf der diesjährigen Chillventa eine Förderberatung für das BMUB-Programm „Förderung von Klima- und Kälteanlagen“ an. Für diese Beratung konnten Experten des für die Bearbeitung der Förderanträge zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewonnen werden. Ziel ist es, deutlich zu machen, dass eine Antragstellung schon mit wenig Aufwand möglich und das Förderverfahren unkompliziert und verständlich ist. 

Mitarbeiter des BAFA, die für die Bearbeitung der Anträge und die technische Beurteilung der zu fördernden Anlagen zuständig sind, beantworten alle Fragen rund um die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, wie zum Beispiel:

  • Was wird gefördert?
  • Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Wie weise ich die Energieeffizienz einer Anlage nach?
  • Welche Kältemittel sind förderfähig?
  • Wäre mein Anlagenkonzept förderfähig?
  • Wie stelle ich einen Förderantrag?
  • Wer muss den Antrag stellen?
  • Wie hoch sind die Zuschüsse?
  • Wann und an wen werden die Zuschüsse ausgezahlt?
  • Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

 

Handwerksbetriebe, die nicht nur die Kälte- und Klimatechnik beherrschen, sondern sich auch mit der Förderung von Kälte- und Klimaanlagen auskennen, können beim Kunden mit folgenden Argumenten überzeugen:

  • Der Kunde/Betreiber erhält eine energieeffiziente Anlage mit vergleichsweise geringen Betriebskosten. Das spart über die Jahre sehr viel Geld.
  • Die Investitionskosten werden durch den attraktiven staatlichen Zuschuss gesenkt.
  • Umwelt und Klima werden geschützt, weil geförderte Anlagen wesentlich weniger direkte und indirekte Emissionen verursachen als nicht geförderte Standardanlagen.

 

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und treffen Sie die BAFA-Experten auf der Chillventa am Gemeinschaftsstand von ZVKKW und BIV in Halle 9 (Stand 320). Die BAFA-Experten stehen zu folgenden Zeiten am Stand zur Verfügung:

  • Dienstag, den 11. Oktober
    10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch, den 12. Oktober
    10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, den 13. Oktober
    10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Anmeldungen nimmt das Sekretariat der gemeinsamen Geschäftsstelle von BIV und ZVKKW entgegen.