Newsletter No 37

Datum: 09.03.2017

Neues aus dem Normenwerk

DIN EN 378-1:2017-03

Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien; Deutsche Fassung EN 378-1:2016

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln.

Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein. Der vorliegende Teil der EN 378 legt die auf Kälteanlagen anwendbare(n) Klassifikation und Auswahlkriterien fest.

Die Klassifikation und Auswahlkriterien werden in den Teilen 2, 3 und 4 angewendet. Diese Norm gilt für:

  • stationäre und orsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden
  • indirekte Kühl- und Heizsysteme
  • den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen
  • nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.

Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm. Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen Raum zulässige Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Anhang E legt Kriterien für sicherheits- und umweltbezogene Überlegungen in Bezug auf verschiedene bei Kühlung und Klimatisierung eingesetzte Kältemittel fest.

Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anchluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden.

Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Übereinstimung mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Die Sicherheitsnorm bezüglich der Sicherheit der Produktfamilie Kälteanlagen hat Vorrang gegenüber Sicherheitsfachnormen und Sicherheitsgrundnormen.

Dieses Dokument (EN 378-1:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 182 "Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-01 AA "Sicherheit und Umweltschutz" im Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

DIN EN 378-2:2017-03

Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation; Deutsche Fassung EN 378-2:2016

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf en Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln.

Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung "Kälteanlage" schließt Wärempumpen mit ein. Der vorliegende Teil 2 dieser Norm gilt für die Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich Rohrleitungen, Komponenten und Werkstoffen. Er enthält mit diesen Anlagen direkt verbundene Zusatzausrüstung, die nicht durch EN 378-1, EN 378-3 oder EN 378-4 abgedeckt ist.

Diese Norm legt außerdem Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Anforderungen an sekundäre Wärmeträgerkreisläufe mit Ausnahme jeglicher mit der Kälteanlage verbundener Schutzanforderungen sind ausgeschlossen. Die Zusatzausrüstung umfasst z.B. Ventilatoren und Ventilatormotoren, Elektromotoren und Getriebe für offene Verdichtersysteme. Diese Norm gilt für:

  • stationäre und orsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersystemen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden
  • indirekte Kühl- und Heizsysteme
  • den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen
  • nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.

Dieses Dokument (EN 378-2:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 182 "Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-01 AA "Sicherheit und Umweltschutz" im Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

DIN EN 378-3:2017-03

Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 3:  Aufstellungsort und Schutz von Personen; Deutsche Fassung EN 378-3:2016

Diese Europäiche Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln.

Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein.  Dieser Teil 3 der Europäischen Norm gilt für den Aufstellungsort (Aufstellungsraum und Versorgungseinrichtungen). Sie legt die Anforderungen fest, die aufgrund der Kälteanlage und von deren Bauteilen für die Sicherheit vor Ort erforderlich sein können die jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kälteanlage und deren Bauteilen stehen. Diese Norm gilt für:

  • stationäre und orsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersystemen in Kraftfahrzeugen, die von bestimmten Produktnormen wie zum Beispiel ISO 13043 abgedeckt werden
  • indirekte Kühl- oder Heizsysteme
  • den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen
  • nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.

Dieses Dokument (EN 378-3:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 182 "Kälteanlagen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 044-00-01 AA "Sicherheit und Umweltschutz" im Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

DIN EN 378-4:2017-03

Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Deutsche Fassung EN 378-4:2016

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf en Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff "Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für:

  • stationäre und orsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen
  • indirekte Kühl- oder Heizsysteme
  • den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen und
  • nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.

Die vorliegende Norm deckt keine "Klimanalagen für Straßenfahrzeuge" ab, die nach Produktnormen wie z.B. ISO 13043 hergestellt wurden. Kälteanlagen mit anderen als den in EN 378-1:2016, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm, es sei denn, sie wurden einer Siherheitsklasse nach ISO 817 zugeordnet. Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter.

Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anchluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden.

Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel; in diesem Fall ist die Übereinstimung mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Dieser Teil 4 der Europäischen Norm legt Anforderungen fest an die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Aspekte in Bezug auf Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen sowie Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung aller Arten von Kältemitteln, Kältemittelöl und Wärmeträgern, der Kälteanlage sowie deren Teile.

Diese Anforderungen haben den Zweck, Verletzungsrisiken für Personen sowie Schäden an Eigentum und der Umwelt auf ein Mindestmaß zu verringern, die sich aus dem unsachgemäßen Umgang mit Kältemitteln oder durch Verunreinigungen ergeben, die zu einem Ausfall der Anlage und nachfolgender Kältemittelemission führen. Die Unterabschnitte 4, 5.1.1 bis 5.1.4, 5.2, 5.3.1, 5.3.3 und 6.6 dieser Europäischen Norm gelten nicht für betriebsfertige Kältesätze mit Netzanschlusskabel, die im Werk versiegelt wurden und der Normenreihe EN 60335 entsprechen.

Für diese Norm ist das Gremium NA 044-00-01 AA "Sicherheit und Umweltschutz" bei DIN zuständig.


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