Bundesumweltministerium will Handel mit illegalen Kältemitteln unterbinden
Kälteanlagenbauer sollten sehr genau darauf achten, aus welchen Quellen sie ihre Kältemittel beziehen, denn mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium dem seit einigen Jahren florierenden Handel mit illegalen Kältemitteln einen Riegel vorschieben. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden Kälte-Klima-Fachunternehmen verpflichtet, ihren Kunden gegenüber, einen schriftlichen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels zu führen.
Am 26. Mai hat das Bundesumweltministerium den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen" veröffentlicht. In diesem Gesetz geht es darum, durch geeignete Maßnahmen den Handel mit illegalen Kältemitteln zu unterbinden, die nicht der Quotenregelung der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen.
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